Mit der Einführung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit Beschäftigten ab 3.000 Arbeitnehmer/innen mit Wirkung zum 01.01.2023 sowie ab 1.000 Mitarbeitenden zum 01.01.2024, kommt auf viele Unternehmen eine neue Herausforderung und Regulatorik zu.
Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten sowie den hohen zeitlichen und personellen Aufwand zu minimieren, bietet die INTAREG AG eine digitale Unterstützung an. Der digitale Lieferketten-Check der INTAREG AG ermöglicht es Ihnen, die Kosten und den Zeitaufwand einer Plausibilitätsprüfung entlang der Lieferketten spürbar zu reduzieren. Zudem lässt sich die CO2-Bilanz durch den digitalen Prozess deutlich verbessern.
Der digitale und rechtssichere Check ermöglicht eine Überprüfung des aktuellen Zustands eines Zulieferbetriebes, seines Standortes sowie die Identifizierung eines etwaigen Optimierungsbedarfs in Echtzeit. Die Erfüllung der Anforderungen des LkSG werden dadurch mit maximaler Effizienz und Transparenz unterstützt, bei gleichzeitiger Schonung von Kosten und Ressourcen.
So profitieren Sie:
- Zeit- und kostensparende digitale Prüfung.
- Kein Prüfer vor Ort nötig, der Betrieb innerhalb der Lieferkette führt den Check als Erfüllungsgehilfe selbst aus.
- Transparenz über Zustand und Standort des Betriebes mit GEO-Daten, zu jedem beliebig wählbaren Zeitpunkt.
- Unterstützung zur Erfüllung der im LkSG geforderten Dokumentations- und Berichtspflicht.
- Prüfung durch Intareg als neutralem Dritten.
Erfahren Sie jetzt, wie einfach und schnell die digitale Anwendung ist …
Mehr Informationen zum Lieferketten-Check finden Sie unter diesem Link.